Es gibt viele Bestattungsformen, für die eine Voraussetzung ist, dass der Körper davor eingeäschert wird. Das ist vor allem für solche Bstattungsformen wie Seebestattung und Baumbestattung relevant. Der Körper der verstorbenen Person wird in einem Krematorium verbrannt, diesen Prozess nennt man Kremation. Der Leichnam wird in ein Krematorium gebracht, wo er später in einer dafür geeigneten Brennkammer bei einer sehr hohen Temperatur verbannt wird. Die daraus entstehende Asche wird gesammelt und in eine Kapsel gefüllt. Diese Kapsel ist eine Urnenform, die aus Blech oder Harzen besteht, was der Urne ermöglicht nach der Beisetzung schneller in der Erde zu zersetzen. Bei der Einäscherung kann vor oder nach dem Prozess eine Trauerfeier mit einem externen Trauerredner stattfinden. Viele Bestattungsunternehmen und Krematorien haben dafür geeignete Räume.
Kosten für die Dienste eines Krematoriums
Der Preis für die Dienstleistungen eines Krematoriums hängt immer von dem bestimmten Ort ab und schwankt in der Regel zwischen 300 und 600 Euro. Natürlich, falls eine Trauerfeier gewünscht wird entstehen dafür auch zusätzliche Kosten. Das nächste, was beachtet werden muss ist das bei einer Einäscherung eine Urne oder ein Sarg benötigt wird, was auch zusätzliche Kosten fordert. Somit muss nicht nur bei der Beerdigung, sondern auch bei der Kremation der Leichnam in einer Sarg liegen. Der Grund dafür ist die in der BRD herrschende Sargpflicht. In der Regel entscheidet man sich für eine günstige Modell, die Verbrennungssarg heißt. Diese Modell kostet ung. 250 Euro und ist somit viel günstiger als ein normaler Sarg. Die Urne, die dann nach der Kremation benutzt wird kostet in der Regel nicht mehr als 20 Euro. Falls man sich doch eine schönere Variante wünscht gibt es auch die Option diese Urne auf jede Art und Weise zu dekorieren. Es gibt die Möglichkeit entweder einen preiswertigen Material zu nehmen, oder die Urne mit Vorziehungen zu dekorieren. Der niedrigste Preis für solche Modelle beträgt 30 Euro. Der letzte Kostenpunkt ist die zweite Leichenschau. Diese ist auch eine Pflicht, da man vor der Kremation auch sicher sein will, was der wirkliche Sterbegrund war, und dass davor kein Fehler gemacht wurde. Diese Leichenschau wird von einem Facharzt durchgeführt und kostet in der Regel zwischen 40 und 60 Euro.
Krematorium im Ausland
Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland ca. 150 Krematorien, die ihre Dienste anbieten. Doch heutzutage ist es so, dass die Nachfrage bei vielen Bestattungsunternehmen nach einer Kremation im Ausland sehr hoch ist. Beispielsweise das Nachbarland Tschechien wird sehr oft dafür gewählt. Der Hauptgrund dafür ist ein relativ niedriger Preis, wenn man ihn mit Deutschland vergleicht. Es gibt aber auch Bestattungsfirmen, die aber genau das umgekehrte wollen –nämlich noch mehr Geld von Ihnen zu verlangen, weil angeblich die ganzen Logistikkosten viel teurer dadurch sind.
Wichtige Voraussetzungen für eine Feuerbestattung
Es gibt insgesammt fünf wichtige Voraussetzungen, die man beachten muss. In diesem Unterkapitel werden sie genau aufgelistet. Diese Voraussetzungen sind:
Wartefrist: Es ist gesetzlich geregelt, dass es eine Wartefrist gibt, die 48 Stunden nach dem Moment des Todes beträgt. Erst dann kann der Verstorbene beigesetzt werden.
Willenserklärung: man braucht für eine Feuerbestattung eine Willenserklärung, die die verstorbene Person noch während des Lebens schriftlich erfasst hat. Falls es keine Willenserklärung gelassen wurde, so sind es den Angehörigen gesetzlich erlaubt selbst eine Entscheidung für oder gegen diese Bestattungsart zu treffen. Sie können eine Mustervorlage für die Willenserklärung auch im Internet finden.
Sterbeurkunde & Todesbescheinigung: Man muss einen Antrag für eine Sterbeurkunde in Ihrem Standesamt stellen. Dafür brauchen Sie eine Todesbescheinigung, die von einem Facharzt, der die die Leichenschau durchführt, erstellt wird.
Die zweite amtsärztliche Leichenschau: man darf mit der Kremation nur dann beginnen, wenn die zweite Leichenschau stattgefunden hat. Sie ist dazu da, um den Grund des Todes sicher zu stellen. Diese zweite Leichenschau wird in der Regel in einem Krematorium kurz vor der Einäscherung durchgeführt.
Sargpflicht: Wir haben in der BRD eine Sargpflicht, die besagt, dass jeder Leichnam nur in einem Sarg beigesetzt werden darf. Das gilt sowohl für die Einäscherung, also auch für die Überführung des Körpers.
Die richtige Wahl einer passenden Kleidung für die Kremation
Einige Krematorium haben bestimmte Regeln. Zum Beispiel, was die Kleidung bei einer Feuerbestattung angeht ist es so, dass bestimmte Materialen bei einigen Krematorium verboten sind. Andere dagegen haben überhaupt keine Verbote, was die Kleidung angeht. Allgemein kann man sagen, dass wenn man sich für die spezielle Totenkleidung entscheidet wird sie überall akzeptiert. Wenn man aber hier sparen möchte, ist es ratsam sich an die Verwaltung eines Krematoriums zu wenden.
Weitere Alternativen zum Urnengrab
Urnengrab ist nicht die einzige Bestattungsform, viele Friedhöfe haben auch andere alternative Varianten für die Beisetzung wie zum Beispiel Nischen in einem Kolumbarium, in einer Urnenwand oder in einer Urnenstele. Bei uns in Deutschland sind nur einige Bestattungsarten erlaubt, im Ausland dagegen gibt es viel mehr Auswahl. Solche Länder wie Holland oder die Schweiz bieten auch folgende Bestattungsarten an: Wiesenbestattung, Flussbestattung, Felsbestattung, Weltraumbestattung und Diamantenbestattung an. Man braucht für diese Bestattungsarten nur einen kleinen Teil der Asche.
Geschichte der Feuerbestattung
Das erste Krematorium wurde am Ende des neunzehnten Jahrhundert in Europa geöffnet. Von Anfang an wurde es stark durch die kirchliche Institutionen kritisiert. Im Jahre 1886 gab es sogar ein offizieller kirchliche Verbot von der katholischen Kirche, was diese Bestattungsform angeht. Doch während der Zeit der Wirtschaftskrise und großer Inflation hatten Menschen in Deutschland wenig Geld für eine Erdbegrabung und haben sich somit für diese günstigere Bestattungsart entschieden. So ging es bis zum Jahr 1934, wann die Anzahl von durchgeführten
Feuerbestattungen und Erdbestattungen ungefähr gleich war. Später im Jahre 1963 wurde sie sogar von der katholischen Kirche wieder als eine sündenfreie Bestattung anerkannt. In der heutigen Zeit ung. 65 % wollen nach dem Tod eingeäschert werden. Und das ganze nur innerhalb so einer kurzen Zeit! Beispielsweise in der DDR waren ung. 85 Prozent von allen durchgeführten Bestattungen die Feuerbestattungen. Doch auch in den anderen Bundesländern hat sich die Anzahl von Feuerbestattungen seit dem Jahr 1990 permanent aufgestiegen. Viele verstehen es nicht warum eine Erdbestattung so viel Geld kosten kann, somit ist es klar, dass sie für fast den selben Prozess lieber ca. tausend Euro sparen wollen. Die Vorteile von einem Urnengrab sind dass es günstiger ist, benötigt weniger Pflege und weniger Platz. Außerdem gibt es für viele Menschen, die sich eine nicht traditionelle Alternative wünsche solche Bestattungsarten wie die Seebestattung oder die Baumbestattung, die auch ohne Feuerbestattung nicht gehen würden.
Verfügung der Kremation
Falls die Person schon während des Lebens einen klaren Plan für seine Bestattung hat und sich für eine bestimmte Bestattungsart oder Friedhof, entschieden hat, ist es empfehlenswert, seine Pläne mit anderen Familienmitgliedern zu besprechen. Eine oder andere Bestattungsart könnte in einigen Fällen der Familie oder den Freunden nicht gefallen. Wenn man zum Beispiel sich für eine anonyme Beisetzung entscheidet, sind die Hinterbliebene sehr oft enttäuscht, wenn sie keinen bestimmten Ort Trauer in Form einer Grabstätte hat, oder wenn man davor mit ihnen die bestimmte Bestattungsart nicht abgesprochen hat. Also ist es ratsam so früh wie möglich mit Ihren nahestehenden Menschen alles zu besprechen. Falls man sich für eine Kremation entscheidet, sollte man am besten noch während des Lebens eine Kremationsvergütung verfassen. Diese Vergütung muss mit der Familie abgesprochen werden und zugänglich für alle sein, damit es im Falle des Todes sie einfach zu finden wäre. Sie kann auch von den Zeugen bestätigt lassen, damit es später keine Probleme entstehen können. Dabei es ist nicht notwendig sich an den Notar zu wenden.