Die Verwahrung der Asche des Verstorbenen ist am besten für die Menschen geeignet, die mit den traditionellen Bestattungsarten kaum zufrieden sind, trotzdem aber einen Teil der verstorbenen Person in ihrer Nähe haben wollen. Es gibt viele Möglichkeiten diesen Wunsch zu verwirklichen. Man kann eine Schmuckurne bei sich zu Hause aufbewahren, die Beerdigung in dem Hausgarten durchzuführen, ein Amulett aus der Asche fertigen lassen oder den Verstorbenen mit seinem Lieblingshund zu beisetzen. Außerdem kann man in dem Fall, wenn die Ruhezeit eines Verstorbenen in einer Grabstätte zu Ende geht und eine Umbettung in Frage kommt, einen Verstorbenen einäschern.
Mögliche Einschränkungen in Deutschland
Laut dem deutschen Bestattungsrecht ist es so, dass die freie Verfügung über die Asche eines Verstorbenen nicht vorgesehen sein kann. Es ist nach dem Friedhofszwang in Deutschland verboten, die Asche eines Verstorbenen im eigenen Bereich zu verwahren. Trotzdem ist die Anzahl der Menschen, die sich eine freie Verfügung über die Totenasche wünschen ziemlich groß. Man muss aber dazu sagen, dass es in anderen Ländern mit den Regelungen für den Beisetzungsort eines Verstorbenen ziemlich einfach ist. Zum Beispiel in Holland darf man die Asche eines Familienmitgliedes in der Urne bei sich zu Hause lassen.
Warum entscheiden sich Menschen, die „Urne mit nach Hause zu nehmen“?
Viele Menschen schätzen es, nah zur seiner Familie zu sein und nicht auf einem anonymen Friedhof beigesetzt sein zu müssen. Gleichzeitig ist für viele von uns ein Ganz zum Friedhof mit negativen Erfahrungen aus der Vergangenheit verbunden. Somit ist für viele Deutsche ein Friedhof gleichzeitig etwas Schlechtes und da will man am Besten gar nicht hin gehen.Viele brauchen die unmittelbare Nähe der Aschenurne des geliebten verstorbenen Menschen um leichter Abschied nehmen zu können. Diesen Menschen fällt es schwer nach der Abschiednahme nicht mehr die Asche bspw. in einem Begräbniswald zu bestatten. Letztendlich spielen manchmal auch Kosten eine Rolle, weil die Grabpflege somit komplett ausfällt.
Auslandsregelungen
Es ist möglich die Asche aus dem Ausland nach Deutschland schicken. Dieser Weg ist rein theoretisch realisierbar, um Asche zur freien Verfügung zu bekommen. Somit muss ein Verstorbener entweder außerhalb von Deutschland eingeäschert werden, oder es muss einem einheimischen deutschen Krematorium eine ausländische Urnenanforderung zugegangen werden. Daraufhin schickt das Krematorium die Asche des Verstorbenen ohne jeglichen Formalitäten ins Ausland. Es kann auch sein, dass die deutschen Behörden den Nachweis einer im Ausland befinden Grabstätte sehen wollen, um eine Erlaubnis für die Beerdigung auszustellen. Um die Urne mit Asche nach Deutschland zurück zu transportieren, muss man die Bestattungserlaubnis entweder persönlich außerhalb des Landes abholen, oder ein ausländischer Bestatter schickt es Ihnen per Post. Es muss aber jedem klar sein, dass offiziell es absolut illegal ist, die Asche nicht auf dem Friedhof beerdigen zu lassen. Man muss immer daran denken, dass sobald die Asche nach Deutschland transportiert wird, und einem bestimmten Verstorbenen zugeordnet wird, kann durchaus passieren, dass es eine Zwangsbestattung auf Kosten der Familie durchgeführt werden muss.
Debatte um den Friedhofszwang
Der deutsche Friedhofszwang steht seit längerem unter der starken Duskussion. Man anfordert immer wieder eine Lockerung von den Regeln, die gerade herrschen. In anderen Europäischen Ländern wie Holland wurde der Friedhofszwang schon vor vielen Jahren abgeschafft. Somit fordern immer wieder deutsche Bürger die Milderung der Gesetzeslage, um in der Lage zu sein eigene Wünsche erfüllen zu können, auch wenn sie nicht erlaubt sind. Eine steigende Anzahl von Bestattungsinstituten meldet sich für eine einfache Gesetzgebung, um die Beerdigung persönlicher gestalten zu können und den Bedürfnissen von den Kunden nachzukommen.
Eine beispielhafte Beschreibung von den Angebotsbestandteilen bei der Bestellung einer Urne. Eine kurze Übersicht was man alles dabei erhält.
- Eine deutschlandweite Abholung und Versorgung der/des Verstorbenen
- Kiefernvollholzsarg
- Sterbegewand
- Sarginnenausstattung (inkl. Decke und Kissen)
- Sargträger
- Verwaltungsformalitäten (Krankenhaus, Standesamt, Meldeamt)
- Kühlung ab Abholung
- Überführung zu einem deutschen Krematorium
- Zwei Leichenschau durch einen Amtsarzt
- Gebühren für das Krematorium
- Eine Sterbeurkunde für den Auftraggeber
- Ein Nachweis über einen Grabplatz in der Schweiz und Vollmacht
- Ein versicherter Versand der Aschekapsel
- Als Optin: Eine Schmuckurne kann man auf Anfrage erwerben.