Der Preis für eine Erdbestattung kann der Familie des Verstorbenen insgesamt um die 4000 Euro kosten. Wenn man dabei sparen möchte und sich für eine günstigere Art der Bestattung entscheidet, sprich für eine anonyme Bestattung, liegen die Gesamtkosten immer noch bei circa Tausend Euro. Falls die Angehörigen nicht in der Lage sind die ganzen Kosten zu tragen, ist es gesetzlich so, dass der Staat verpflichtet ist, diese Aufgabe zu übernehmen. Man nennt diese Art der Bestattung eine Sozialbestattung. Nach dem deutschen Gesetzt hat jeder Bundesbürger ein Recht auf eine würdevolle Bestattung. Das Sozialamt der jeweiligen Gemeinde darf selbst eine Entscheidung treffen, wie hoch die Summe der Kostenübernahme ist. Man muss aber wissen, dass bei der Sozialbestattung nur die wichtigsten Aspekte einer Bestattung berücksichtigt werden und nicht jeder Wunsch des Verstorbenen oder seiner Angehörigen.
Voraussetzung für eine Sozialbestattung
Statistisch gesehen werden in Deutschland pro Jahr circa zehn Tausend Bestattungen durchgeführt. Die Voraussetzung dafür ist dass die Kosten für eine Bestattung weder aus dem Sterbegeld noch aus dem Budget, oder aus der Erbe beglichen werden können. Oder, dass es keine Angehörige mehr gibt, die sich um die Bestattung kümmern können. Der Sozialamt übernimmt in diesem Fall dann die Kosten für eine Bestattung. Der Zuschuss, den man von dem Sozialamt erhält beträgt 1.481 Euro im Höchstsatz. Um die Sozialbestattung zu organisieren muss zuerst ein Antrag gestellt werden, denn danach von dem Sozialamt überprüfen wird. Die Entscheidung, ob der Grund für die Bestattung ausrechend ist, wird dann individuell getroffen.
Wer darf alles eine Sozialbestattung beantragen?
Es ist gesetzlich so, dass ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten kann nur von der gesetzlichen Erbe gestellt werden. In den meisten Fällen handelt es sich um die bestattungspflichtige Person. In dem Fall, dass der Verstorbene jedoch testamentarisch eine von der gesetzlichen Erbfolge andere Regelung getroffen hatte, muss dann der testamentarische Erbe die ganzen Kosten tragen.
In dem Fall wenn es mehrere Erben vorhanden sind, also wenn der Verstorbene mehrere Kinder hat, muss dann jeder von denen einen eigenen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Vorsicht aber, wenn es sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass Sie als Erbe keinen Anspruch auf die Sozialbestattung gehabt haben, werden Sie gezwungen die gesamten Leistungen zurückerstatten
Gesetzliche Regelungen
Wenn man sich für die genauen Regelungen für die Sozialbestattung interessiert, kann man sie im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) nachgelesen. Es muss beachtet werden, dass die Höhe der übernommenen Kosten nirgendwo festgeschrieben sind, und hängen von einem bestimmten Einzelfall ab. Der Sozialamt darf auch nicht selbst eine Entscheidung wegen der Bestattungsform oder Art treffen. Falls der Verstorbene noch während des Lebens eine Bestattungvergütung hinterlassen hat, muss sein Wunsch berücksichtigt werden, sofern das natürlich auch von der finanziellen Seite möglich ist. Es ist auch erlaubt, fast jede Bestattungsart, die in Deutschland erlaubt ist, durchzuführen. Wenn aber ein Angehöriger verweigert sich nach seiner Pflicht die Kosten einer Bestattung zu übernehmen, kann man mit einer Geldstraffe von bis zu zehn Tausend Euro rechnen. Außerdem werden zusätzlich die Bestattungskosten erhoben.
Regelung von Ausnahmen im Falle einer Sozialbestattung
Laut dem deutschen Gesetz, sind die Erben verpflichtet, die Bestattungskosten der verewigten Person zu übernehmen. Falls sie aber dazu nicht in der Lage sind, müssen dann die anderen Verwandten diese Kosten tragen. Falls es eine Ehe besteht, ist der Ehepartner oder Partnerin verpflichtet nach dem Paragraf 1615 II, 1360 a III, 1361 IV BGB die Bestattungskosten zu tragen. Falls es keinen Ehepartner ehr gibt, gilt diese Regel auch für die Kinder des Verstorbenen. Die Mutter von dem verheirateten Vater des Kindes wird nicht für die Kostenübernahme verpflichtet, falls sie infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung sterben sollte (Laut § 1615 im BGB). Falls eine Person von einer anderen getötet wird, ist der Täter verpflichtet die Kosten der Bestattung zu übernehmen.
Welche Leistungen werden von der Sozialbestattung übernommen und welche nicht?
Es ist in der Realität so, dass nicht alle entstehende Kosten von dem Sozialamt übernommen werden können. Beispielsweise folgende Leistungen werden nicht von dem Sozialamt übernommen, auch wenn der Verstorbene sich auch erwähnt hat:
- Die Dauergrabpflege
- Die Trauerkleidung
- Der Leichenschmaus
- Die Traueranzeigen
- Die Reisekosten für Trauergäste
- Kostenpauschalen ohne gesonderten Nachweis.
Zu den Leistungen, die aber die Sozialbestattung trägt, gehören folgende Bestattungsleistungen:
- Wahl zwischen Feuer- und Erbbestattung
- Überführungskosten
- Sargträger
- Friedhofs- und Bestattungsgebühren
- Grabkreuz
- Pflanzen
- Grabkissen
- Trauerredner oder geistliche Begleitung bei der Trauerfeier
Sterbegeldversicherung
Sterbegeldversicherung kann der Familie des Verstorbene finanziell helfen. Wer sich sicher sein will, dass seine Familie im Falle ihres Todes nicht finanziell leiden wird, kann sich mit der Sterbegeldversicherung versorgen. Da im Jahre 2004 das Sterbegeld offiziell abgeschafft wurde, gibt es von den gesetzlichen Krankenversicherungen keine Hilfe mehr, was den Todesfall angeht. Also, bleibt jetzt die einzige Lösung von dieser Frage, nämlich sich privat zu versichern. Die private Versicherung wird dann mit einer Versicherungssumme abgeschlossen. Das hängt dann von dem gewünschten Bestattungsart ab. Von unserer Seit können wir Ihnen nur als eine kleine Orientierung folgendes sagen: eine normale Bestattung mit Sarg und Trauerfeier kann Ihnen bis zu acht Tausend Euro kosten.
Welche Dokumente sin erforderlich?
In diesem kleinen Unterkapitel möchten wir Ihnen eine kleine Liste von Unterlagen auflisten, die man in einem Todesfall braucht. Also, denken Sie daran, dass es werden folgende Unterlagen bei der Antragstellung auf eine Sozialbestattung benötigt:
- Unterlagen zum Verstorbenen
- Leichenschauschein oder die Sterbeurkunde
- Nachweise, wovon der Lebensunterhalt eigentlich bestritten wurde
- Nachweise über den Nachlass, Versicherungsleistungen und etwaige Schadenersatzansprüche gegen andere Personen.
- Ggf. Testament oder Erbvertrag
Die Liste von Unterlagen des Bestattungspflichtigen:
- Gültige Personaldokumente, ggf. Meldebestätigung
- Nachweise über Einkommen und wiederkehrende Ausgaben in den letzten 3 Monaten
- Vermögensnachweise
- Der Mietvertrag
- Nachweis über die Kosten der Unterkunft
- Nachweis über besondere Belastungen
- Kontoauszüge für alle gegebene Konten
- Erbschein oder die Erbausschlagung
Welche genau Unterlagen es benötigt werden, hängt von vielen weiteren Parametern ab. Insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise richten sich nach den Besonderheiten Ihres Einzelfalls.
Folgende Leistungen werden, je nach Einzelfallentscheidung, vom Sozialamt in voller Summe bezahlt:
- Die einfachen Kosten einer Untersuchung eines Toten sowie die Feststellung des Todes und die Ausstellung des Leichenschauscheins
- Gebühren für die Aufbewahrung der Leiche im Leichenschauhaus innerhalb von kurzer Zeit
- Gebühren für die Leichenschau nach Paragraf zwanzig des Bestattungsgesetzes
- Kosten für die Leistungen eines Bestatters ( sprich, eine einfache aber würdige Erdbestattung oder Feuerbestattung) als Pauschale
- Kosten für einen Sarg, falls es nötig ist mit einer Urne
- Kosten für ein einfaches Grabmal
- Kosten für einfache Blumen oder andere Art von Dekorationen
- Krematoriumsgebühren und –entgelte
- Friedhofsgebühren in angemessenem Umfang
Folgende Leistungen werden nicht anerkannt:
- Dauergrabpflege
- Trauerkleidung
- Trauerredner
- Trauerkaffee/Leichenschmaus
- Traueranzeigen und Trauerdrucke
- Reisekosten für Trauergäste
Verschiedene Grabmale
Was die Grabmale bei einer Sozialbestattung angeht, es werden in diesem Fall Kosten für ein Holzkreuz zur Kennzeichnung der Grabstätte übernommen. Falls die örtliche Friedhofssatzung einen Grabstein für Reihengrabstätten vorschreibt, ist das Sozialamt verpflichtet auch einen einfachen Stein, beispielsweise Liegestein zu bezahlen. Wenn es sich um eine Bestattung in einer Wahlgrabstätte handelt, werden die Kosten von dem Sozialamt entweder für eine ergänzende Beschriftung des vorhandenen Grabmals, oder für einen einfachen zusätzlichen Grabstein übernommen. Schließlich hängt es davon ab, was die Friedhofssatzung erlaubt und welche Variante höhere Kosten verursacht.