Ein Bestattungsgesetzt ist dazu da, um die Bestattungspflicht, Fragen zu Ruhezeiten und zur Friedhofspflicht in einem bestimmten Land zu regeln. Die weiteren Aspekte, die im Gesetz vorgeschrieben sind, sind solche Punkte wie:
- Die Bestattungsfrist
- Die Erstellung eines Totenscheins durch einen Arzt
- Die Feststellung des Todes durch einen Arzt
- Die zweite Leichenschau
Jedes Bundesland hat in Deutschland sein eigenes Recht um die Bestattungsgesetze nach seinem Willen zu ändern. Das heißt, dass die Gesetzte von der Region zu Region anders sind. Also, kann man Ihnen nur eins empfehlen: informieren Sie sich bevor Sie einen falschen Schritt bei der Organisation der Bestattung machen.
Die wichtigsten Aspekte, die Sie bei der Durchführung von einer Bestattung berücksichtigen sollen:
- Bestattungspflicht
- Ruhefrist
- Friedhofspflicht
- Bestattungsfrist
- Totenschein
- Leichenschau
Bestattungspflicht
Wer ist verpflichtet, sich um die Organisation der Bestattung zu kümmern?
Die Bestattungspflicht besagt, welche Person gesetzlich verpflichtet ist die Organisation der Bestattung durchzuführen. Es gibt immer eine feste Reihenfolge von den Familienangehörigen, die aber nur ab der Volljährigkeit gilt. Diese Reihenfolge sieht folgendes aus:
- Ehepartner
- Lebenspartner
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Großeltern
- Enkelkinder
Viele Bundesländer sind der Meinung, dass ein Lebenspartner im Prinzip das gleiche wie ein Ehepartner ist und somit bei der obengenannten Hierarchie auch an der ersten Stelle steht. Was den dritten Punkt angeht, wo die Kinder verpflichtet sind sich um die Bestattung zu kümmern, falls es mehrere Kinder gibt muss sich das älteste Kind auseinandersetzen. Falls es keine Angehörigen mehr gibt, oder sie sich innerhalb von einer bestimmten Frist nicht melden muss die Stadtgemeinde, wo der Tod eintritt diese Aufgabe übernehmen.
Bestattungsfrist
Gibt es einen Zeitraum, indem der Verstorbene beigesetyt werden muss?
Es gibt in Deutschland eine Bestattungsfrist, die besagt, dass es einen relativ kurzen Zeitraum gibt, indem der Verstorbene beigesetzt werden soll. Das ist der Zeitraum zwischen dem Sterbefall und der Überführung der verstorbenen Person. Wie es schon in dem oberen Unterkapitel erwähnt wurde, hängt es oft von dem jeweiligen Bundesland ab. Diese Frist beträgt zwischen vierundzwanzig und sechsunddreißig Stunden. Eine Ausnahme bilden dann die Überführungen des Leichnams ins Ausland. Eine Bestattung darf erst nach vierundachtzig Stunden nach dem Eintreten des Todes stattfinden. Bei einigen Bundesländern gibt es nicht nur Mindestbestattungsfrist oder auch die maximale Bestattungsfrist. Diese Frist kann man aber sowohl verkürzen, aber auch vergrößern. Das wird beispielsweise sehr oft aus religiösen Gründen getan.
Friedhofswesen
Wer ist gesetzlich verpflichtet die Bestattungskosten zu tragen?
Eine Kostentragingspflicht gilt für das ganze Land und wird nach dem Bürgerliches Gesetzbuch Paragraf1968 geregelt, der vorgibt, dass der Erbe verpflichtet ist die Gesamtkosten, die im Laufe der Bestattung entstehen zu tragen. Falls der Erbe eine Gemeinschaft ist, dann ist sie auch verpflichtet die Bestattung für ihre Kosten durchzuführen. Falls der Erbe die Kosten nicht tragen kann, kann es auch von einer anderen außenstehenden Person übernommen werden. Was die unverschuldete Unfalle angeht, dann werden in diesem Fall die ganzen Bestattungskosten von dem Unfallverursacher übernommen. Im Jahre 2004 ist das Sterbegeld, was früher von den Versicherungen übernommen werden war weggefallen. Falls es keiner finanziell in der Lage ist die Bestattungskosten zu übernehmen, kann ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden.
Sargpflicht
Überall in der BRD gilt bei jeder Bestattung eine Sargpflicht. Doch was auch wichtig zu erwähnen ist, ist das nicht in jeder Gesetzgebung sie expliziert geregelt wird. Diese Sargpflicht stammt aus einer langen geschichtlichen christlichen Tradition, und wird Jahrhunderte lang in Deutschland praktiziert. Auch bis heute wird sie als eine besonders pietätvolle und hygienische Bestattungsart angesehen.
Eigentlich gilt sie für jeden Mensch, der in Deutschland lebt, doch eine Ausnahme bildet dann die muslimische Bevölkerung die aufgrund der muslimischen Tradition von der Sarfpflicht ausgenommen sind. Es war eine Zeit lang nicht erlaubt auf einem deutschen Friedhof nach der muslimischen Tradition beigesetzt zu sein. Doch heutzutage ist die Bestattung in einem Leinentuch in zwölf Bundesländern erlaubt. Doch es handelt sich um eine relativ kleine Zahl von Bestattungen, da die meisten in das Heimatland überführt werden und erst da wird eine Bestattung durchgeführt.
Zweite Leichenschau
Vor der Einäscherung muss immer eine zweite Leichenschau stattfinden, damit der Facharzt nochmal den Todesgrund bestättigt und schriftlich dokumentiert. Sonst darf eine Feuerbestattung nicht stattfinden. Logischerweise kann der Feierbestattung auch keine Exhumierung stattfinden. Um später alle Fragen nach der Art des Todes zu klären muss dann durch diese weitere Leichenschau alle weitere Fragen ausgeschlossen werden.
Friedhofszwang bei einer Seebestattung
Das Bundesland Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt sehen keine Ausnahme vom Friedhofszwang für Seebestattungen vor.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Die Verstreuung der Asche
In den folgenden Bundesländern ist es erlaubt die Asche an einem dafür vorgesehenen Ort auf einem dem Friedhof zu verstreuen.
- Thüringen
- Nordrhein- Westfalen
- Brandenburg
- Mecklenburg- Vorpommern
Verstreuung der Asche auf Ihrem Grundstück
Das bestattungsgesetzt im Bundesland Bremen hat einige Gesetzte, die dann in anderen Bundeslndern nicht erlaubt sind. Es ist zum Biepsiel erlaubt die Asche eines Verstorbenen auf einem privaten Grundstück zu verstreuen. Es gibt aber klare Vorsschriften in welchem Fall es überhaupt erlaubt ist. Der Verstorbene muss ein Wohnsitz im Bundesland Bremen haben. Es ist auch wichtig, dass der Verstorbene diesen Wunsch schriftlich dokumentiert hat, sonst wird es ungültig. Man muss aber nicht unbedingt zu einem Notar gehen. Es reicht auch, wenn er das schriftlich dokumentiert hat. Der Privatgrundstück muss nicht unbedingt dem Verstorbenen gehören, es reicht auch wenn der besitzer seine Einverständniserklärung nachzeigtn kann. Bei bestimmen Wetterbedingungen darf dann diese Bestattungsart nicht durchgeführt werden.
Weitere Information
Sonstige Inhalte des Bestattungsgesetzes
Ein wichtiger Teil des Bestattungsgesetzes, was aber oft vergessen wird ist die Rechtslage in Bezug auf eine Fehlgeburt, oder auf eine Totgeburt. Das Gesetzt richtet sich nicht nach der Schwangerschaftswoche, sondern nach dem Gewicht des Fötus. In vielen Bundesländern ist es genug wenn nur eine Person aus dem Elternpaar sich dafür entscheidet eine Bestattung durchzuführen. Das Gewicht kann in diesem Fall unter 500 oder manchmal unter 1000 Gramm sein.
Ein weiterer Aspekt sind die Vorgaben über die Beförderung und Einsargung eines Leichnams. Für eine Überführung innerhalb des Landes darf man nicht jedes beliebigen Auto nehmen. Es dürfen nur dafür vorgesehene für die Beförderung von Leichen verwendete Fahrzeuge sein. Eine Ausnahme bilden dann die Bergungen von Unfallstellen.